Lehrgangsdaten
Beginn: 01. Oktober 2012
Erster Schultag: 01.10.2012
Dauer: Die Ausbildung dauert ein Jahr.
Sie umfasst
- eine theoretische Ausbildung von mind.720 U´Std. an der Berufsfachschule für Altenpflege
- eine praktische Ausbildung von mind. 860 Std. in Einrichtungen der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe.
Praktische und theoretische Ausbildung finden im Wechsel (Blockunterricht) statt.
Lehrgangsabschluss
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung durch das Regierungspräsidium Stuttgart ab.
Ausbildungsgebühren / Finanzielle Förderung
Es besteht Schulgeldfreiheit.
Die Teilnehmer/innen erhalten während der gesamten Zeit eine Ausbildungsvergütung durch das Heim, ggf. auch eine Förderung durch die Agentur für Arbeit / JobCenter
Berufsbild
Die vielseitigen Aufgaben des/der Altenpflegehelfers/Altenpflegehelferin bestehen aus pflegerischen und sozialen Hilfen für den gesunden und pflegebedürftigen älteren Menschen. Dem alten Menschen soll eine ganzheitliche Hilfe angeboten werden, die aus der fachlich richtigen und notwendigen Beratung, Betreuung und Pflege besteht.
Arbeitsfelder
- Alten- und Pflegeheime
- Offene Einrichtungen (Betreutes Wohnen, Begegnungstätten)
- Ambulante Pflegedienste (Sozial- und Diakoniestationen)
- Privatpflege
- Geriatrische und Psychiatrische Kliniken
Anmeldeunterlagen
Fordern Sie bitte unsere Bewerbungsmappe an!
Alle Unterlagen und Zeugnisse sind in Form einer beglaubigten Abschrift oder Fotokopie vorzulegen.
Lehrgangsinhalt
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt in einem Altenpflegeheim, mit dem für die ganze Ausbildungszeit ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.
Sie richtet sich zeitlich nach der geltenden Arbeitszeitregelung und den Dienstplänen der jeweiligen Einsatzstellen.
Theoretische Ausbildung
Unterrichtsfächer der fachtheoretischen Ausbildung nach Lernbereichen:
- Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
- Unterstützung bei der Lebensgestaltung
- Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
- Altenpflege als Beruf
- Allgemeinbildender Bereich
Zugangsvoraussetzungen
mindestens Hauptschulabschluss
- und der erfolgreiche Abschluss des sozialpflegerischen Jahres
- oder der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung an einer mindestens einjährigen Vollzeitschule
- oder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung
- oder das freiwillige soziale Jahr
- oder eine mindestens zweijährige Führung eines Haushaltes mit mind. einem Kind
- oder die Ableistung des Grundwehrdienstes mit Sanitätsprüfung
- oder die Ableistung des Zivildienstes in Einrichtungen der Altenpflege
Schriftliche Bestätigung des praktischen Ausbildungsbetriebs (Ausbildungsvertrag)
Persönliche Voraussetzungen
- Einfühlungsvermögen, Kontaktfähigkeit, Geduld
- praktische Fähigkeiten
Zum besseren Einblick in das spätere Berufsfeld empfehlen wir ein Pflegepraktikum in einem Altenpflegeheim.
Hauptschüler die den Abschluss „Staatlich geprüfte/r Altenpfleger/in“ danach noch anstreben, müssen die Altenpflegehilfeprüfung erfolgreich mit einem Notendurchschnitt von mind. 2,5 bestehen, um direkt in das 2. Ausbildungsjahr übernommen zu werden.
Ende: 30.09.2013



